Allgemeine Geschäftsbedingungen Momentum Personaldienste GmbH
Stand 01.03.2024
§ 1 Allgemeines
- Die folgenden Bestimmungen sind für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Momentum Personaldienste GmbH nachfolgend kurz “Momentum” und ihren Vertragspartnern nachfolgend kurz “Kunden” maßgebend. Dies umfasst insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Rekrutierung, Vermittlung und Besetzung von Mitarbeitern. Ebenso gelten diese Bedingungen für Vereinbarungen mit Personen, die auf der Suche nach einer Anstellung sind, im Folgenden als “Bewerber” bezeichnet. Diese Bedingungen sind auch für alle zukünftigen Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung bindend, selbst wenn sie nicht jedes Mal ausdrücklich vereinbart werden.
- Momentum legt fest, dass Vertragsabschlüsse ausschließlich auf der Grundlage ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen. Jegliche Vertragsklauseln, die von Geschäftspartnern vorgebracht werden, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Sollten ausnahmsweise andere Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden, so werden diese nur in dem Umfang gültig, in dem sie nicht den Bestimmungen der vorliegenden AGB entgegenstehen.
- Eine vertragliche Vereinbarung mit Momentum kann auf verschiedene Weise zustande kommen: Zum einen durch die Unterzeichnung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung von Momentum durch den Kunden, zum anderen durch eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem von Momentum vorgeschlagenen Kandidaten. Falls die Vertragsdokumente vom Kunden nicht unterzeichnet werden, kann dennoch ein Dienstleistungsvertrag mit Momentum wirksam werden. Dies geschieht auf Grundlage der Angebote von Momentum, wenn Momentum auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen (wie zum Beispiel Anforderungsprofil und Jobbeschreibung) mit der Rekrutierung oder Auswahl von Personal beginnt, oder wenn Momentum dem Kunden ein Profil oder weitere Informationen über einen potenziellen Bewerber zur Verfügung stellt. Des Weiteren kann ein Vertrag durch die Aufnahme eines Bewerbers in die Kandidatendatenbank von Momentum oder durch den Beginn der Arbeitstätigkeit des Bewerbers oder Freelancers beim Kunden oder Auftraggeber entstehen.
- Angebote von Momentum bleiben bis zu zwei Wochen nach dem Datum ihrer Unterbreitung verbindlich.
§ 2 Personalvermittlung
- Momentum ist Inhaberin der Gewerbeberechtigung Arbeitskräftevermittlung.
- Der Kernbereich der Dienstleistungen von Momentum umfasst die Recherche, Auswahl und Vorstellung von Bewerbern, die den spezifischen Anforderungen und Stellenbeschreibungen des Auftraggebers entsprechen. Die Aufträge zur Personalsuche können auch aufgrund eines von Momentum erkannten oder angenommenen Bedarfs des Auftraggebers entstehen.
- Die Gebühren bzw. das Honorar für diese Dienstleistungen hängen vom Umfang und der Art des jeweiligen Auftrags ab. Die genauen Kosten bzw. das Honorar werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung zusammen mit dem Angebot festgelegt. Die Gültigkeit der Angebote erstreckt sich standardmäßig über einen Zeitraum von zwei Wochen.
§ 3 Honorar
- Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, gelten bei Momentum folgende Regelungen bezüglich der Honorierung: Das Honorar, das mit dem Kunden vereinbart wird, deckt den Arbeitsaufwand von Momentum für die Suche, Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten ab. Es wird nach dem Abschluss des Dienstvertrages zwischen dem Klienten und dem Kandidaten in Rechnung gestellt – spätestens jedoch mit dem Dienstantritt des Kandidaten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach einem vereinbarten Prozentsatz des jährlichen Bruttogehalts für eine Vollzeitstelle.
- Das Honorar basiert auf dem jährlichen Bruttogehalt für eine Vollzeitposition der vermittelten Arbeitskraft (bei Teilzeitstellen wird das Gehalt auf Vollzeit hochgerechnet). Es beinhaltet das vereinbarte oder in Aussicht gestellte Bruttojahresgehalt, Überstundenpauschalen, anteilige Sonderzahlungen sowie den Durchschnitt eventueller Provisionen, Boni und Zulagen im ersten Arbeitsjahr. Die Berechnung des Honorars erfolgt kaufmännisch gerundet auf die nächsthöhere Zehnerstelle.
- Das Honorar ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen und wird zuzüglich 20 % Umsatzsteuer berechnet. Die Rechnung wird elektronisch ausgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Zustellung ausdrücklich zu und verpflichtet sich, seine E-Mail-Adresse für diesen Zweck anzugeben. Bei Zahlungsverzug wird ein gesetzlicher Zinssatz von 1% plus dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Als Entschädigung für Mahnkosten werden dem Klienten pro Mahnung € 40,- in Rechnung gestellt.
§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
- Kunden und Bewerber sind verpflichtet dafür, Momentum schnellstens und vollumfänglich alle Dokumente und Informationen bereitzustellen, die für die Durchführung des Vermittlungs- oder Rekrutierungsauftrags relevant sind. Sie müssen Momentum auch fortlaufend über jegliche Entwicklungen und Umstände auf dem Laufenden halten, die Auswirkungen auf den Auftrag haben könnten. Dies bezieht sich vor allem auf Angaben über das Unternehmen des Klienten, die den Arbeitsrahmen, Einsatzort oder die Entlohnung der vermittelten Arbeitskraft beeinflussen könnten, sowie auf Informationen und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit von Momentum bekannt werden. Entsteht Momentum ein Schaden durch unrichtige, überholte oder unvollständige Informationen, die von Klienten oder Kandidaten geliefert wurden – insbesondere aufgrund vergeblicher Vermittlungsbemühungen –, hat Momentum das Recht, diesen Schaden nach den firmeninternen Stundentarifen zu fakturieren. Dies gilt ebenso für Situationen, in denen ein Kandidat sich schon direkt beim Klienten beworben hat, aber Momentum darüber nicht zeitnah informiert wurde.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
- Sobald Momentum im Zuge ihrer Rekrutierungs- oder Vermittlungsaktivitäten geeignete Kandidaten findet, sichert das Unternehmen zu, dass diese Kandidaten die vom Kunden geforderten beruflichen Qualifikationen für den vorgesehenen Einsatz erfüllen. Jede weitergehende Haftung oder Zusicherung seitens Momentum ist ausgeschlossen. Insbesondere ist Momentum nicht verantwortlich für die Leistungsergebnisse der empfohlenen Kandidaten oder für irgendwelche Schäden, die während oder in Folge ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, einschließlich Verspätungen, Ausfälle oder sonstiges unangemessenes Verhalten. Der Kunde verpflichtet sich, Momentum gegenüber möglichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz freizuhalten. Weiterhin obliegt es dem Kunden, die Fähigkeiten des Kandidaten selbstständig zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich Mängel zu melden. Momentum übernimmt eine Haftung ausschließlich bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung für Vermögensschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Sollte der Kunde von Momentum innerhalb von einem Jahr nach der erstmaligen Nennung eines von Momentum vorgeschlagenen Kandidaten einen Dienstvertrag mit diesem Kandidaten abschließen, ist der Kunde verpflichtet, Momentum innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall wird das im Vertrag festgelegte Honorar sofort zahlungspflichtig. Bei verspäteter Mitteilung oder falls der Kunde es versäumt, Momentum zu informieren, ist der Kunde schadenersatzpflichtig.
- Sollte nach einer erfolgreichen Vermittlung das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Monats ab Beginn der Beschäftigung beendet werden, verpflichtet sich Momentum, eine einmalige Ersatzvermittlung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchzuführen. Diese Garantie gilt für den direkten Ersatz der ursprünglich vermittelten Position unter den gleichen Vertragsbedingungen. Die Inanspruchnahme dieser Garantieleistung setzt voraus, dass der Kunde Momentum über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach deren Wirksamwerden, schriftlich informiert und alle vereinbarten Verpflichtungen, insbesondere die vollständige Bezahlung des ursprünglichen Vermittlungshonorars, erfüllt hat. Diese Garantie ist auf eine einmalige Ersatzvermittlung pro ursprünglich vermittelter Person begrenzt und steht dem Kunden ausschließlich im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb des ersten Monats zur Verfügung.
- Die Teilnahme am Weiterempfehlungsprogramm steht allen offen. Um am Programm teilzunehmen, muss eine Person einen neuen Kandidaten empfehlen, der bisher noch keine Dienstleistungen unseres Unternehmens in Anspruch genommen hat. Der Name des Weiterempfehlers muss im Erstkontaktformular des neuen Kandidaten angegeben werden. Die Prämie wird gemäß den angegebenen Konditionen ausgezahlt, sobald die erfolgreiche Vermittlung und die einmonatige Tätigkeit des empfohlenen Kandidaten in einer Festanstellung erfüllt sind. Die Prämien können variieren und unterliegen möglicherweise bestimmten Bedingungen. Eine erfolgreiche Vermittlung tritt ein, wenn der empfohlene Kunde nach einer erfolgreichen Vermittlung durch uns innerhalb von einem Monat erfolgreich bei einem Unternehmen tätig ist. Jegliche Form von Betrug, Manipulation oder Missbrauch des Weiterempfehlungsprogramms führt zur Disqualifikation. Wir behalten uns das Recht vor, die Teilnahmebedingungen des Weiterempfehlungsprogramms jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus der Teilnahme am Weiterempfehlungsprogramm ergeben.
§ 6 Datenschutz
- Kunden von Momentum sind dazu verpflichtet, alle Informationen über von Momentum vorgestellte Bewerber geheim zu halten und nicht an Außenstehende weiterzugeben. Gleiches gilt für Bewerber in Bezug auf von Kunden erhaltene Informationen.
- Kunden sowie Bewerber erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten, die Momentum im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt werden, intern gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Sie stimmen außerdem der Weiterleitung dieser Daten für die Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen oder damit verbundenen Verträgen zu und erlauben deren Nutzung, um über rechtlich oder wirtschaftlich relevante Themen zu informieren, beispielsweise über einen Newsletter.
- Momentum gewährleistet die vertrauliche Behandlung aller Informationen, die ihr von Kunden und Bewerbern zur Verfügung gestellt werden. Dennoch ist Momentum berechtigt, unter Wahrung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung für die Auftragserfüllung auf die Expertise Dritter zurückzugreifen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Sowohl Momentum als auch ihre Vertragspartner haben die Möglichkeit, den Vermittlungs- oder Suchauftrag jederzeit zu beenden. Dies erfordert die Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen bis zum Ende eines Monats. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann der Auftrag jedoch zu jedem Zeitpunkt ohne Beachtung einer Frist und in schriftlicher Form aufgelöst werden.
- Wenn bestimmte Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Momentum als ungültig betrachtet werden sollten, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen sowie der auf dieser Basis abgeschlossenen Verträge unbeeinträchtigt. Eine ungültige Klausel wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Formulierung. Dies bezieht sich auch auf das Abweichen von der Schriftformpflicht. Mündliche Nebenvereinbarungen gelten als nicht existent.
- Zur Vereinfachung der Lesbarkeit verwendet Momentum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell die männliche Form bei Personenbezeichnungen. Es ist jedoch zu verstehen, dass sich diese Bezeichnungen gleichermaßen auf Personen jeglichen Geschlechts beziehen.
- Als Gerichtsstandort gilt Linz.